Seit 2025 nur noch für ausländische Gäste
Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz ist die besondere Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige im Januar 2025 entfallen (Bundesregierung (öffnet in neuem Tab), Bundesgesetzblatt (öffnet in neuem Tab)). Heute heißt es in § 29 Abs. 2 BMG: „Beherbergte ausländische Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält.“ (§ 29 BMG (öffnet in neuem Tab))
Mitreisende ausländische Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige Kinder werden auf dem Meldeschein nur der Zahl nach angegeben. Wer namentlich auf dem Schein steht, weist sich mit einem gültigen Pass oder Passersatz aus (§ 29 Abs. 2 und 3 BMG).
Gilt das für Ferienwohnungen?
Die Pflicht trifft Beherbergungsstätten — das Gesetz versteht darunter Einrichtungen, „die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen“ (§ 29 Abs. 1 BMG). Wer seine Ferienwohnung regelmäßig an wechselnde Gäste vermietet, sollte in der Regel davon ausgehen, dass sie gilt. Verbindlich beantwortet das Ihre Meldebehörde; fragen Sie im Zweifel dort nach.
Was auf den Meldeschein gehört
§ 30 Abs. 2 BMG legt die Angaben fest:
- Tag der Ankunft und voraussichtliche Abreise
- Familienname, Vornamen und Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeiten und Anschrift
- Zahl der ausländischen Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit
- Seriennummer des Passes oder Passersatzes
Sie vergleichen die Angaben mit dem Ausweis und vermerken Abweichungen (§ 30 BMG (öffnet in neuem Tab)).
Aufbewahren und vernichten
Ausgefüllte Meldescheine bewahren Sie vom Tag der Abreise an ein Jahr auf; danach müssen Sie sie innerhalb von drei Monaten vernichten. Für elektronisch erfasste Daten gelten dieselben Fristen für Speicherung und Löschung (§ 30 Abs. 4 BMG).
Elektronisch statt auf Papier
Mit Zustimmung des Gastes dürfen die Daten auch elektronisch erhoben werden (§ 29 Abs. 5 BMG). Das Gesetz knüpft das an eine Bestätigung auf einem der dort genannten Wege — etwa bei einer Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung oder mit dem elektronischen Identitätsnachweis. Welcher Weg für Ihren Ablauf passt, prüfen Sie am besten vorab; im Zweifel bleibt die handschriftliche Unterschrift der sichere Weg.
So hilft Masaro FeWo
Das System lädt Ihre Gäste vor der Anreise zum Online-Check-in ein. Die Angaben aus der Buchung sind vorausgefüllt, Ausweisangaben fragt es nur bei ausländischen Gästen ab, und die Fristen aus § 30 Abs. 4 BMG — Aufbewahrung und Löschung — laufen automatisch. Wie das mit Buchung, Rechnung und Kurtaxe zusammenspielt, zeigt der Funktionsüberblick.