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Kurtaxe für Ferienwohnungen richtig abrechnen

Ob Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag: Die Abgabe erhebt Ihre Gemeinde, und als Vermieter ziehen Sie sie oft für sie ein. Dieser Beitrag erklärt, wo die Regeln stehen, welche Pflichten Vermieter treffen können und wie die Abgabe auf die Rechnung gehört.

Veröffentlicht am 25. September 2026

Wer die Kurtaxe erhebt

Ob Ihre Gemeinde sie Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag nennt: Die Abgabe erhebt die Gemeinde selbst, auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes ihres Landes und einer eigenen Satzung. In Niedersachsen zum Beispiel können Gemeinden, die als Kurort, Erholungsort oder Küstenbadeort anerkannt sind, einen Gästebeitrag erheben — unter anderem für ihre touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen (§ 10 Abs. 1 NKAG (öffnet in neuem Tab)).

Was Vermieter tun müssen

Die Satzung kann Vermieter verpflichten, ihre Gäste zu melden, den Beitrag einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Dann haften sie für die rechtzeitige Einziehung und die vollständige Ablieferung. So steht es etwa in § 10 Abs. 4 NKAG — ausdrücklich auch für Personen, die anderen „Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung überlassen“ (§ 10 NKAG (öffnet in neuem Tab)).

Was genau für Sie gilt — Höhe, Befreiungen, Meldeweg und wie oft Sie abrechnen —, steht in der Satzung Ihrer Gemeinde. Fragen Sie im Zweifel dort nach.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Ihre Satzung sieht 2,00 € je Erwachsenem und Nacht vor, Kinder sind befreit. Zwei Erwachsene und ein Kind bleiben sieben Nächte: 2 × 7 × 2,00 € = 28,00 €. Halten Sie bei jeder Befreiung den Grund fest, statt die Abgabe einfach wegzulassen — so können Sie der Gemeinde belegen, warum für eine Person nichts angefallen ist.

Kurtaxe auf der Rechnung

Schuldet nach Ihrer Satzung der Gast die Kurtaxe und ziehen Sie sie nur im Namen und für Rechnung der Gemeinde ein, ist sie in der Regel ein durchlaufender Posten: Solche Beträge gehören nach § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG nicht zum Entgelt (§ 10 UStG (öffnet in neuem Tab)). Weisen Sie die Kurtaxe dann getrennt vom Übernachtungspreis aus. Ob das bei Ihnen so ist, klärt Ihre Steuerberatung.

Die Abrechnung mit der Gemeinde

Wie oft und in welcher Form Sie abrechnen, bestimmt die Satzung. Hilfreich ist eine Liste je Zeitraum mit allen Aufenthalten: Nächte, Personen, befreit oder nicht — samt Grund — und Betrag. Wer das von Hand aus Kalender und Rechnungen zusammensucht, braucht dafür jeden Monat Zeit.

So hilft Masaro FeWo

Sie hinterlegen die Abgabe einmal: Betrag je Person und Nacht, je Nacht oder als Prozentsatz, Befreiung für Kinder, Saisonzeitraum, Höchstzahl der Nächte, im Preis enthalten oder getrennt ausgewiesen. Das System rechnet die Kurtaxe bei jeder Buchung aus, hält den Betrag fest und erstellt die Abrechnung für die Gemeinde als PDF und CSV. Heute gilt eine Einstellung für alle Ihre Unterkünfte — liegen Ihre Unterkünfte in verschiedenen Gemeinden, sprechen Sie uns vorher an. Mehr im Funktionsüberblick.

Häufige Fragen

Muss ich als Vermieter die Kurtaxe einziehen?

Wenn die Satzung Ihrer Gemeinde das vorsieht, ja — und dann haften Sie in der Regel auch für die vollständige Abführung. In Niedersachsen erlaubt § 10 Abs. 4 NKAG den Gemeinden ausdrücklich, Vermieter dazu zu verpflichten. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Gemeinde.

Gehört die Kurtaxe in meinen Übernachtungspreis?

Schuldet der Gast die Kurtaxe und ziehen Sie sie nur für die Gemeinde ein, gehört sie in der Regel nicht zu Ihrem umsatzsteuerlichen Entgelt (durchlaufender Posten, § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG) und wird getrennt ausgewiesen. Klären Sie Ihren Fall mit Ihrer Steuerberatung.

Wer ist von der Kurtaxe befreit?

Das regelt die Satzung Ihrer Gemeinde. Fragen Sie dort nach, welche Befreiungen gelten und welche Nachweise Sie aufbewahren sollten.